Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Mit unserer Aufgabe bieten wir Ihnen das Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Maklervertrag zwischen Ihnen und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande.


  2. Jedes Angebot beruht auf den Angaben des Verkäufers, von Behörden oder anderen vom Verkäufer beauftragten Dritten, die wir mit größter Sorgfalt zusammenstellen. Wir übernehmen aber keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der erhaltenen Informationen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.


  3. Ein vorliegendes Exposé und die darin enthaltenen und verbundenen Informationen sind nur für den Empfänger bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Im Falle der unberechtigten Weitergabe des Exposés oder der Informationen daraus an Dritte ist der Empfänger für den Fall des Vertragsschlusses durch den Dritten verpflichtet, der H+W Grundbesitz Robert Hensky Immobilien die vertraglich vereinbarte Provision zu entrichten.


  4. Der Provisionsanspruch entsteht, wenn aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung der Hauptvertrag wirksam zustande kommt. Der Provisionsanspruch ist in Höhe der im Exposé genannten Sätze zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer am Tage des wirksamen Vertragsschlusses fällig und innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungslegung zu zahlen. Im Falle des Verzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten.


  5. Die Provision ist auch für den Fall fällig und zahlbar, wenn unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art behindern nicht den Provisionsanspruch.


  6. Weicht der tatsächlich geschlossene Kaufvertrag inhaltlich vom Gegenstand des Exposés ab, wird aber mit ihm der wirtschaftlich gleiche Erfolg erzielt, bleibt der Anspruch auf die ursprüngliche Provision bestehen. Der Provisionsanspruch ist auch dann entstanden und fällig, wenn der Vertragsschluss mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Empfänger/Interessent in einem besonders engen persönlichen oder ausgeprägtem wirtschaftlichen oder gesellschaftsrechtlichen Verhältnis steht.


  7. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf, Vermietung, Verpachtung bleiben dem Verkäufer bzw. Eigentümer ausdrücklich vorbehalten. Wir sind als Makler berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.


  8. Der Empfänger bestätigt, dass sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

  9. Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges odervorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.